Grundlagen der VOB/A
Richtlinien für Bieter: Verantwortung und Risiko
Scheinausschreibungen:
Scheinausschreibungen sind Ausschreibungen, die nicht mit der tatsächlichen Absicht durchgeführt werden, einen Vertrag zu vergeben. Stattdessen wird das Verfahren genutzt, um Marktpreise zu ermitteln, Budgetschätzungen zu validieren oder andere interne Informationen zu sammeln, ohne dass die beteiligten Unternehmen eine reale Chance auf den Erhalt des Auftrags haben.
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Scheinausschreibungen sind Ausschreibungen, die nie ernsthaft darauf abzielen, einen Auftrag zu vergeben. Sie dienen oft nur dazu, Marktpreise zu erfassen, Budgets zu validieren oder interne Daten zu sammeln. Die teilnehmenden Unternehmen haben keine echte Chance. Sie werden nur als Informationsquelle benutzt.
Im öffentlichen Sektor sind Scheinausschreibungen verboten. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) sorgt hier für klare Regeln, damit der Wettbewerb fair bleibt. In der Privatwirtschaft hingegen gibt es keine spezifischen Gesetze, die solche Scheinausschreibungen ausdrücklich verbieten. Sie dürfen jedoch nicht gegen allgemeine Gesetze wie das Wettbewerbs- oder Betrugsrecht verstoßen. Hier ist es die moralische Verantwortung, die entscheidet, ob Unternehmen auf solche Methoden zurückgreifen.
Gemeinsambauen24 hat während der Programmierung ihrer Ausschreibungsplattform viele Ausschreibungen analysiert und dabei einige Scheinausschreibungen gefunden: Während unserer Analyse haben wir tatsächlich einige Ausschreibungen entdeckt, die augenscheinlich dem Zweck dienten, Marktpreise zu erfassen, Budgets zu validieren oder Daten zu sammeln, ohne dass eine echte Chance für Bewerber bestand. Diese Erkenntnis zeigte uns, wie tiefgreifend das Problem der Scheinausschreibungen ist. Solche Praktiken führen zu erheblichen Verlusten an Zeit und Ressourcen bei den betroffenen Unternehmen und zu einem starken Vertrauensverlust gegenüber den Auftraggebern.
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Anzeichen | Beschreibung |
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Kein echtes Interesse | Der Auftraggeber zeigt wenig Interesse an Detailfragen oder Nachverhandlungen. |
Ungewöhnlich kurze Frist | Die Angebotsfrist ist extrem kurz, was darauf hindeutet, dass bereits eine Entscheidung getroffen wurde. |
Keine Rückmeldung | Der Auftraggeber gibt keine Rückmeldung oder Feedback zu eingereichten Angeboten. |
Wiederholung identischer Ausschreibungen | Die gleiche Ausschreibung wird immer wieder ohne Vergabe veröffentlicht. |
Fokus auf Marktpreise | Fokus auf Marktpreise |
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Scheinausschreibungen schaden dem Wettbewerb. Sie verfälschen die Angebotslage und machen es unmöglich, Preise fair zu kalkulieren. Das führt zu einem schiefen Markt. Fähige Firmen könnten sich ganz zurückziehen.
Auch das Vertrauen der Marktteilnehmer leidet. Wer das Gefühl hat, der Auftrag sei schon vergeben, verliert die Motivation. Fairer Wettbewerb aber fördert Innovation und bringt das beste Preis-Leistungs-Verhältnis.
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Scheinausschreibungen sind fragwürdig und gefährlich. Sie mögen kurzfristig Vorteile bringen, doch die Nachteile – Vertrauensverlust und beschädigte Beziehungen – wiegen schwerer. Klare und faire Ausschreibungen sind der Weg zu einer gesunden, nachhaltigen Wirtschaft.
Unternehmen sollten sich fragen: Ist das, was wir tun, fair? Ist es transparent? Nur wenn diese Fragen mit „Ja“ beantwortet werden, kann eine vertrauensvolle Zusammenarbeit entstehen.
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Scheinausschreibungen sind Ausschreibungen, die ohne die tatsächliche Absicht durchgeführt werden, einen Vertrag zu vergeben. Sie werden oft genutzt, um Marktpreise zu ermitteln, Budgetschätzungen zu validieren oder andere interne Informationen zu sammeln, ohne den teilnehmenden Unternehmen eine reale Chance auf den Auftrag zu bieten.
Nein, im öffentlichen Sektor sind Scheinausschreibungen unzulässig. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Vergabeverfahren ernsthaft und transparent durchzuführen.
In der Privatwirtschaft gibt es keine spezifischen gesetzlichen Regelungen, die Scheinausschreibungen explizit verbieten, sofern sie nicht gegen allgemeine Gesetze wie das Wettbewerbsrecht oder das Betrugsrecht verstoßen.
Falls durch eine Scheinausschreibung der Eindruck eines echten Vertragsangebots erweckt wird, könnten Unternehmen, die darauf eingehen, rechtliche Ansprüche geltend machen. Sie könnten argumentieren, dass sie auf eine ernsthafte Aufforderung zur Angebotsabgabe vertraut haben.
• Täuschung: Scheinausschreibungen können als Täuschung betrachtet werden, da die beteiligten Unternehmen glauben, eine echte Chance auf einen Auftrag zu haben.
• Ressourcenverschwendung: Unternehmen investieren oft erhebliche Ressourcen in die Angebotserstellung. Scheinausschreibungen führen dazu, dass diese Ressourcen unnötig verschwendet werden.
• Vertrauensverlust: Durch die Durchführung von Scheinausschreibungen riskieren Unternehmen, das Vertrauen ihrer Lieferanten und Partner zu verlieren, was langfristig negative Auswirkungen auf Geschäftsbeziehungen haben kann.
Unternehmen sollten die Ausschreibung genau prüfen und bei Zweifeln Fragen stellen, um die Ernsthaftigkeit des Vergabeverfahrens zu klären. Bei wiederholten Verdachtsfällen können sie auch rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.
Kleine Unternehmen sind besonders von den negativen Folgen von Scheinausschreibungen betroffen, da sie oft über weniger Ressourcen verfügen. Die unnötige Investition in Angebotserstellungen kann für sie eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.
Unternehmen sollten den Verdacht dokumentieren und das ausschreibende Unternehmen zur Klärung auffordern. Bei schwerwiegenden Verdachtsfällen kann es ratsam sein, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Scheinausschreibungen können das Vertrauen zwischen Geschäftspartnern stark beeinträchtigen. Unternehmen, die solche Praktiken anwenden, riskieren, dass sich weniger Lieferanten und Partner an zukünftigen Ausschreibungen beteiligen, was zu schlechteren Konditionen führen kann.
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Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) spielt in der Regel eine wichtige Rolle bei Ausschreibungen. Wenn Sie sich für weitere Grundlagen und rechtliche Rahmenbedingungen interessieren, werfen Sie einen Blick auf unsere weiterführenden Links zu Grundlagen der VOB/A. Bleiben Sie auf dem Laufenden, um immer bestens informiert zu sein.
VOB/A – Struktur und Schwellenwerte
VOB/A – Richtlinien für Bieter: Verantwortung und Risiko
VOB/A – Vertragsformen und Risiken: Einheitspreis bis Rahmenvertrag
Ablauf einer Ausschreibung: Von der Veröffentlichung bis zum Zuschlag
Submissionsprozess: Prüfung und Protokoll
Angebotsbewertung und Bieterauswahl