Grundlagen der VOB/A
Arten von Bauausschreibungen:
In der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) sind verschiedene Arten von Bauausschreibungen definiert. Diese Ausschreibungsarten beziehen sich auf die Art und Weise, wie Bauaufträge vergeben werden.
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Art der Ausschreibung | Beschreibung |
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Öffentliche Ausschreibung | Es wird öffentlich zur Angebotsabgabe aufgerufen. Jedes Unternehmen kann teilnehmen. |
Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb | Eine Ausschreibung wird angekündigt, damit interessierte Unternehmen im Vorfeld ihr Interesse bekunden können. Mindestens fünf Unternehmen werden ausgewählt und erhalten die Unterlagen. |
Beschränkte Ausschreibung | Es werden ausschließlich ausgewählte Unternehmen angefragt. Es gibt feste Wertgrenzen je nach Gewerk. |
Freihändige Vergabe / Verhandlungsvergabe | Vereinfachtes Verfahren, der Auftraggeber verhandelt direkt mit einem oder mehreren Unternehmen, ohne Auswahlkriterien offenlegen zu müssen. Es gibt eine feste Wertgrenze. |
Direktauftrag | Auftraggeber vergibt direkt an ein Unternehmen, ohne Ausschreibung und ohne Konkurrenz. Nachverhandlungen ohne Wettbewerb sind möglich. Eine eine feste Wertgrenze ist einzuhalten. |
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Hier wird zur Abgabe von Angeboten öffentlich aufgerufen. Die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes geht an eine unbegrenzte Anzahl von Unternehmen. Interessierte Unternehmen könne die Ausschreibungsunterlagen anfordern. Die Eignung der Bieter kann nicht im Vorfeld, sondern erst bei der Auswertung der Angebote überprüft werden.
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Es wird öffentlich bekannt gemacht, dass eine Ausschreibung durchgeführt werden soll. Unternehmen, die ein Interesse an der Teilnahme haben, können sich melden und ihr Interesse im Vorfeld der eigentlichen Ausschreibung bekunden. Das ist für den Ausschreibenden gut, denn der weiß so vor der Erstellung seiner Ausschreibung, ob überhaupt ein Interesse daran besteht. Von den Unternehmen, die sich bewerben, müssen mindestens fünf ausgewählt werden. Denen werden dann die Ausschreibungsunterlagen zugeschickt.
Diese Art der Ausschreibung erfolgt dann, wenn die Erstellung der Ausschreibung einen hohen Aufwand erfordert
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Die Ausschreibung wird nur einer vorbestimmte Anzahl von Unternehmen geschickt, deren Eignung den Ausschreibenden bekannt ist.
Dieses Verfahren ist transparenter als die freihändige Vergabe, da die Kriterien für die Auswahl der Unternehmen und die Entscheidungsfindung offengelegt werden müssen, allerdings nur gegenüber den eingeladenen Teilnehmern.
Bei öffentlichen Ausschreibungen darf eine beschränkte Ausschreibung aber nur zu bestimmten Bedingungen durchgeführt werden. Z.B. dann, wenn eine öffentliche Ausschreibung oder eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb vorher kein vernünftiges Ergebnis gebracht hat.
Außerdem gibt es dafür bestimmte Wertgrenzen:
Diese Art der Ausschreibung ist verständlicherweise sehr beliebt, mit den Bewerbern muss allerdings immer mal durchgewechselt werden. Das gilt zwar auch hier wieder nur für öffentliche Auftraggeber, macht aber auch für Ausschreibungen unbedingt Sinn.
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Hierbei handelt es sich um ein vereinfachtes Verfahren für Projekte mit einem geringeren Finanzrahmen bis zu einer Obergrenze von 10.000 €.
Der Auftraggeber kann direkt mit einem oder mehreren Unternehmen verhandeln, die Kriterien für die Auswahl der Unternehmen und die Entscheidungsfindung offenlegen zu müssen.
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Ein Auftraggeber vergibt einen Auftrag direkt an ein Unternehmen, ohne eine Ausschreibung durchzuführen, bzw., ohne andere Wettbewerber anzufragen.
Dies ist besonders in folgenden Situationen relevant:
Grund für einen Direktauftrag | Erläuterung |
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Technische Spezifikationen | Nur ein Unternehmen kann die technischen Spezifikationen erfüllen. |
Dringlichkeit oder Geheimhaltung | Aufgrund von Dringlichkeit oder Geheimhaltung ist ein schnelles Verfahren erforderlich. |
Geringer Auftragswert | Oft werden Direktaufträge für kleine Aufträge verwendet, deren Wert unterhalb einer Obergrenze von maximal 3.000 € liegt. |
Nachverhandlung ohne Wettbewerb | In manchen Fällen kann ein Direktauftrag auch erteilt werden, wenn nach einem regulären Ausschreibungsverfahren kein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt wurde und der Auftraggeber direkt mit einem oder mehreren Anbietern nachverhandeln muss. |
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Arten von Bauausschreibungen | Wertgrenze |
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Beschränkte Ausschreibung | |
– Ausbau, Landschaftsbau, Straßenausstattung usw. | 50.000 € |
– Verkehrswege, Tiefbau, Ingenieurbau | 150.000 € |
– Alle anderen Gewerke | 100.000 € |
Freihändige Vergabe / Verhandlungsvergabe | 10.000 € |
Direktauftrag | 3.000 € |
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Eine öffentliche Ausschreibung ist ein Verfahren, bei dem eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen zur Abgabe von Angeboten aufgefordert wird. Die Ausschreibung wird öffentlich bekannt gemacht, und interessierte Unternehmen können die Unterlagen anfordern und ein Angebot abgeben. Die Eignung der Bieter wird erst bei der Auswertung der Angebote geprüft.
Bei der beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb wird zunächst öffentlich bekannt gemacht, dass eine Ausschreibung durchgeführt werden soll. Interessierte Unternehmen können ihr Interesse bekunden. Anschließend wählt der Auftraggeber aus den Bewerbern mindestens fünf Unternehmen aus, denen die Ausschreibungsunterlagen zugesendet werden. Dies erfolgt oft bei komplexeren Ausschreibungen, um sicherzustellen, dass genügend qualifizierte Bieter teilnehmen.
Bei einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb wird die Ausschreibung nur einer vorher bestimmten Anzahl von Unternehmen zugesandt, deren Eignung dem Auftraggeber bereits bekannt ist. Dieses Verfahren ist transparenter als die freihändige Vergabe, da die Auswahlkriterien offengelegt werden müssen, allerdings nur gegenüber den eingeladenen Teilnehmern.
Eine beschränkte Ausschreibung bei öffentlichen Auftraggebern darf nur unter bestimmten Bedingungen durchgeführt werden, zum Beispiel, wenn eine öffentliche Ausschreibung oder eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb kein vernünftiges Ergebnis gebracht hat. Zudem gibt es spezifische Wertgrenzen, die je nach Art der Bauleistung variieren, z.B. 50.000 € für Ausbau- und Landschaftsbauarbeiten.
Die freihändige Vergabe oder Verhandlungsvergabe ist ein vereinfachtes Verfahren, das bei Projekten mit einem geringen Finanzrahmen (bis zu 10.000 €) angewendet wird. Der Auftraggeber kann direkt mit einem oder mehreren Unternehmen verhandeln, ohne die Kriterien für die Auswahl offenzulegen.
Ein Direktauftrag wird vergeben, wenn der Auftraggeber einen Auftrag direkt an ein Unternehmen vergibt, ohne eine Ausschreibung durchzuführen. Dies ist besonders relevant bei einem geringen Auftragswert (unter 3.000 €), bei besonderen Gründen wie Dringlichkeit oder Geheimhaltung, oder wenn nach einer Ausschreibung kein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt wurde und nachverhandelt werden muss.
Die beschränkte Ausschreibung kann effizienter sein, da nur ausgewählte, geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe eingeladen werden. Dies spart Zeit und Ressourcen, sowohl für den Auftraggeber als auch für die Bieter, insbesondere bei komplexen Projekten.
Die freihändige Vergabe ist zulässig, wenn der Finanzrahmen des Projekts gering ist (bis zu 10.000 €), oder wenn besondere Umstände wie Dringlichkeit oder Geheimhaltung vorliegen. Auch nach einer erfolglosen Ausschreibung kann eine freihändige Vergabe in Betracht gezogen werden.
Der Unterschied liegt hauptsächlich im Umfang und der Vorgehensweise. Bei der freihändigen Vergabe werden Unternehmen zur Verhandlung eingeladen, und es besteht noch ein gewisser Wettbewerb. Ein Direktauftrag hingegen wird direkt an ein Unternehmen vergeben, ohne andere Wettbewerber anzufragen oder einen Wettbewerb durchzuführen.
Die Wertgrenzen variieren je nach Gewerk:
• Ausbau, Landschaftsbau, Straßenausstattung: 50.000 €
• Verkehrswege, Tiefbau, Ingenieurbau: 150.000 €
• Andere Gewerke: 100.000 €
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Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) spielt in der Regel eine wichtige Rolle bei Ausschreibungen. Wenn Sie sich für weitere Grundlagen und rechtliche Rahmenbedingungen interessieren, werfen Sie einen Blick auf unsere weiterführenden Links zu Grundlagen der VOB/A. Bleiben Sie auf dem Laufenden, um immer bestens informiert zu sein.
Arten von Bauausschreibungen
VOB/A – Struktur und Schwellenwerte
VOB/A – Richtlinien für Bieter: Verantwortung und Risiko
VOB/A – Vertragsformen und Risiken: Einheitspreis bis Rahmenvertrag
Ablauf einer Ausschreibung: Von der Veröffentlichung bis zum Zuschlag
Submissionsprozess: Prüfung und Protokoll
Angebotsbewertung und Bieterauswahl