Grundlagen der VOB/A
Richtlinien für Bieter: Verantwortung und Risiko
Preisabsprachen:
Als Team von Gemeinsambauen24, das zahlreiche Ausschreibungen analysiert und ausgewertet hat, sind wir ab und an auf Ausschreibungen gestoßen, bei denen die Angebotspreise auffällig nah beieinander lagen. Dies erweckte den Verdacht auf Preisabsprachen. Zwar ist es oft schwierig, eindeutige Beweise für solche Absprachen zu finden, doch diese Beobachtungen werfen ernsthafte Fragen auf. Als Verfechter eines transparenten und wettbewerbsorientierten Marktes sehen wir in solchen Preismanipulationen eine Bedrohung für das Vertrauen in faire Ausschreibungen und eine Verzerrung des Wettbewerbsumfelds.
Preisabsprachen sind verbotene Absprachen zwischen Bietern, die den fairen Wettbewerb in Ausschreibungsverfahren untergraben. Diese Praktiken sind nicht nur wettbewerbswidrig, sondern auch strafrechtlich relevant. Für Auftraggeber ist es oft eine Herausforderung, solche Absprachen zu erkennen, da die Beteiligten große Anstrengungen unternehmen, um ihre Spuren zu verbergen.
Anzeichen | Beschreibung |
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1. Angebotsmuster | Achten Sie auf Muster, die eine Marktaufteilung vermuten lassen. Wenn Bieter die Ausschreibungen in einem rotierenden Schema gewinnen (A, B, C, A, B, C), könnte eine Absprache dahinterstecken. |
2. Ähnlichkeit der Angebote | Abgesprochene Angebote sehen oft erstaunlich ähnlich aus, etwa durch identische Rechenfehler oder gleichlautende Textpassagen. |
3. Preisgestaltung | Prüfen Sie die Einheitspreise. Wiederholen sie sich auffällig oft oder weisen sie immer denselben Abstand zum Angebot des bevorzugten Bieters auf? Liegen die Summen aller Angebote enger beieinander als sonst? |
4. Überraschende Preise | Beobachten Sie, ob derselbe Bieter in vergleichbaren Ausschreibungen plötzlich ganz andere Preise nennt, ohne einen wirtschaftlichen Grund dafür zu haben. |
5. Nachträgliche Preisänderungen | Wenn ein Bieter seine Preise nach Angebotsabgabe ohne ersichtlichen Grund ändert, könnte das ein Zeichen sein. |
6. Preistrends | Steigen die Preise sprunghaft, ohne dass die Marktlage dies rechtfertigt, könnte ein Kartell die Ursache sein. |
7. Bieterverhalten | Wenn bekannte, aktive Bieter plötzlich nicht mehr teilnehmen oder ungewöhnlich hohe Angebote abgeben, ist Vorsicht geboten. Auch wenn ein Bieter Informationen hat, die er gar nicht haben sollte, ist das verdächtig. |
8. Auffällige Rückzüge | Ziehen Bieter ihre Angebote kurz vor Ablauf zurück und wiederholen das mehrfach, lohnt sich ein genauerer Blick. |
9. Anzeichen nach der Vergabe | Achten Sie darauf, ob der Gewinner lukrative Teile des Auftrags an Bieter als Subunternehmer weitergibt, die eigentlich direkt hätten teilnehmen können. |
10. Bloßes Scheinangebot | Fehlerhafte oder unvollständige Angebote könnten ein Hinweis darauf sein, dass ein Bieter den Zuschlag nie wollte und nur zum Schein mitgemacht hat. |
Gemeinsambauen24 sorgt dafür, Preisabsprachen effektiv zu verhindern, indem wir jede Ausschreibung breit gestreut an eine große Auswahl von qualifizierten Fachbetrieben weiterleiten. Dabei bleibt für jeden Betrieb anonym, welche anderen Unternehmen ebenfalls die Ausschreibung erhalten haben. Diese Vorgehensweise schafft Chancengleichheit und fördert den fairen Wettbewerb, da keiner der Bieter Einfluss auf die Preise der Mitbewerber nehmen kann. So stellen wir sicher, dass Angebote auf realen Marktbedingungen basieren und der Ausschreibungsprozess transparent und vertrauenswürdig bleibt.
Preisabsprachen sind verbotene Absprachen zwischen Bietern, die darauf abzielen, den fairen Wettbewerb zu manipulieren. Sie umfassen Vereinbarungen über Preise, Angebotsbedingungen oder andere wettbewerbsrelevante Informationen und sind illegal.
Preisabsprachen untergraben den freien Wettbewerb und führen dazu, dass Auftraggeber überhöhte Preise zahlen oder minderwertige Leistungen erhalten. Dies schadet nicht nur den Auftraggebern, sondern auch der gesamten Marktwirtschaft und ist strafrechtlich relevant.
Preisabsprachen sind oft schwer zu erkennen, aber es gibt bestimmte Warnsignale, die darauf hinweisen können. Dazu gehören auffällig ähnliche Angebote, überraschende Preisunterschiede, ungewöhnliche Rückzüge von Angeboten oder Muster in den Angebotsgewinnen.
Typische Hinweise umfassen überraschende Angebote, die erheblich von den Marktbedingungen abweichen, auffällige Ähnlichkeiten zwischen den Angeboten verschiedener Bieter oder Angebote, die erkennbar nicht ernst gemeint sind.
Indikatoren für Preisabsprachen können ein rotierendes Gewinnschema zwischen Bietern, identische Rechenfehler in Angeboten, ungewöhnliche Preisänderungen nach der Angebotsabgabe oder das Verhalten von Bietern vor und nach der Ausschreibung sein.
Wenn Angebote sehr ähnlich sind, insbesondere bei Preisen und Vertragsbedingungen, könnte dies auf eine Absprache zwischen den Bietern hinweisen. Dies kann durch identische Formulierungen oder gleichlautende Fehler in den Angeboten erkennbar sein.
Ungewöhnliche Preisänderungen, vor allem nach der Abgabe von Angeboten ohne erkennbaren Grund, können ein Indiz für eine Absprache sein. Bieter könnten ihre Preise absichtlich verändern, um bestimmte Wettbewerber zu bevorzugen oder den Wettbewerb zu manipulieren.
Das wiederholte Zurückziehen von Angeboten kurz vor Ablauf kann darauf hindeuten, dass der Bieter in eine Absprache verwickelt ist. Solche Verhaltensmuster sollten genauer untersucht werden, um mögliche Preisabsprachen aufzudecken.
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) spielt in der Regel eine wichtige Rolle bei Ausschreibungen. Wenn Sie sich für weitere Grundlagen und rechtliche Rahmenbedingungen interessieren, werfen Sie einen Blick auf unsere weiterführenden Links zu Grundlagen der VOB/A. Bleiben Sie auf dem Laufenden, um immer bestens informiert zu sein.
VOB/A – Struktur und Schwellenwerte
VOB/A – Richtlinien für Bieter: Verantwortung und Risiko
VOB/A – Vertragsformen und Risiken: Einheitspreis bis Rahmenvertrag
Ablauf einer Ausschreibung: Von der Veröffentlichung bis zum Zuschlag
Submissionsprozess: Prüfung und Protokoll
Angebotsbewertung und Bieterauswahl