Grundlagen der VOB/A Leistungsverzeichnis Bedarfspositionen / Eventualpositionen Bedarfspositionen und Eventualpositionen im Leistungsverzeichnis sind zwei Formen von Posten, die verwendet werden, um für potenzielle, zusätzliche Arbeiten während eines Bauprojekts vorzusorgen. Diese Positionen unterscheiden sich in ihrer Zweckbestimmung und Verwendung etwas voneinander: Bedarfspositionen Bedarfspositionen, auch bekannt als „Optionale Positionen“, sind Leistungen, die bei der Planung eines Bauprojekts […]
Leistungsverzeichnis
Bedarfspositionen / Eventualpositionen
Bedarfspositionen und Eventualpositionen im Leistungsverzeichnis sind zwei Formen von Posten, die verwendet werden, um für potenzielle, zusätzliche Arbeiten während eines Bauprojekts vorzusorgen. Diese Positionen unterscheiden sich in ihrer Zweckbestimmung und Verwendung etwas voneinander:
Bedarfspositionen
Bedarfspositionen, auch bekannt als „Optionale Positionen“, sind Leistungen, die bei der Planung eines Bauprojekts möglicherweise benötigt werden, deren Notwendigkeit aber zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht feststeht. Sie sind also für Arbeiten vorgesehen, die wahrscheinlich ausgeführt werden, aber erst nach einer genaueren Bewertung während der Bauphase in Auftrag gegeben werden.
Die Kalkulation der Bedarfspositionen ermöglicht eine Budgetierung für mögliche zusätzliche Arbeiten, ohne diese sofort fest zu beauftragen. Dadurch kann der Auftraggeber die Gesamtkosten des Projekts besser kontrollieren und vermeidet nachträgliche teure Zusatzaufträge.
Eventualpositionen
Eventualpositionen sind Leistungen, die nur unter bestimmten Bedingungen zur Ausführung kommen. Sie werden vorsorglich in das Leistungsverzeichnis aufgenommen, um auf unvorhergesehene Situationen reagieren zu können, etwa wenn während der Bauphase Probleme oder zusätzliche Anforderungen entstehen, die eine Anpassung der ursprünglichen Planung notwendig machen.
Eventualpositionen sind somit streng zweckgebunden und werden nur aktiviert, wenn die spezifischen Umstände, für die sie vorgesehen waren, eintreten. Dies hilft dem Auftraggeber, unerwartete Herausforderungen ohne Neuausschreibung zu meistern.
Unterschiede zwischen Bedarfs- und Eventualpositionen
Der Hauptunterschied liegt in der Wahrscheinlichkeit und Vorhersehbarkeit ihrer Ausführung:
Beide Arten von Positionen ermöglichen eine flexible und effiziente Handhabung von Projekten, indem sie für zusätzliche Arbeiten vorsorgen, ohne dass sofortige Festlegungen oder umfangreiche Nachtragsverhandlungen notwendig sind. Sie tragen dazu bei, dass das Projektbudget eingehalten wird und bieten gleichzeitig Spielraum für Anpassungen, die aufgrund von bautechnischen Gegebenheiten oder äußeren Einflüssen erforderlich werden könnten.
Bedarfspositionen, auch als „Optionale Positionen“ bezeichnet, sind Leistungen, die bei der Planung eines Bauprojekts möglicherweise benötigt werden, deren Notwendigkeit aber zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht feststeht. Sie werden eingeplant, um potenzielle zusätzliche Arbeiten zu berücksichtigen, die während der Bauphase notwendig werden könnten.
Bedarfspositionen dienen dazu, die Kosten für mögliche zusätzliche Arbeiten im Voraus zu kalkulieren und das Projektbudget zu kontrollieren, ohne dass diese Arbeiten sofort beauftragt werden müssen. Sie bieten Flexibilität, indem sie spätere Entscheidungen und Anpassungen während der Bauphase ermöglichen.
Eventualpositionen sind Leistungen, die nur unter bestimmten Bedingungen ausgeführt werden. Sie werden in das Leistungsverzeichnis aufgenommen, um auf unvorhergesehene Situationen während der Bauphase reagieren zu können, beispielsweise bei unerwarteten Problemen oder zusätzlichen Anforderungen.
Eventualpositionen werden nur aktiviert, wenn die spezifischen Umstände eintreten, für die sie vorgesehen sind. Sie sind streng zweckgebunden und werden nur unter bestimmten, meist unvorhersehbaren Bedingungen ausgeführt.
Der Hauptunterschied liegt in der Wahrscheinlichkeit ihrer Ausführung:
• Bedarfspositionen sind eher voraussehbar und decken wahrscheinliche zusätzliche Bedürfnisse ab.
• Eventualpositionen sind für unvorhergesehene Ereignisse gedacht und werden nur bei Bedarf ausgeführt.
Beide Positionen bieten Flexibilität und tragen zur effizienten Handhabung von Projekten bei, indem sie für mögliche zusätzliche Arbeiten vorsorgen. Dies hilft, das Projektbudget einzuhalten und reduziert den Bedarf an umfangreichen Nachtragsverhandlungen.
Durch die Kalkulation von Bedarfspositionen können potenzielle Zusatzkosten im Vorfeld berücksichtigt werden, ohne dass diese Arbeiten sofort beauftragt werden. Dies ermöglicht eine bessere Kontrolle der Gesamtkosten und vermeidet unerwartete Ausgaben während der Bauphase.
Nein, sie sind nicht verpflichtend, aber sie werden häufig in Leistungsverzeichnissen aufgenommen, um Flexibilität und Kostensicherheit in Bauprojekten zu gewährleisten. Ihre Verwendung hängt von der Komplexität und den spezifischen Anforderungen des Projekts ab.
Die Entscheidung basiert auf der Planung und den Risikobewertungen des Projekts. Bedarfspositionen werden für voraussichtliche zusätzliche Arbeiten eingeplant, während Eventualpositionen für unvorhersehbare Situationen vorgesehen sind, die während der Bauphase auftreten könnten.
In der Regel sollten Bedarfs- und Eventualpositionen bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses berücksichtigt werden. Änderungen oder Ergänzungen sind möglich, können aber zu Nachträgen führen, die verhandelt werden müssen. Daher ist es ratsam, diese Positionen im Voraus zu planen.
VOB/A – Struktur und Schwellenwerte
VOB/A – Richtlinien für Bieter: Verantwortung und Risiko
VOB/A – Vertragsformen und Risiken: Einheitspreis bis Rahmenvertrag
Ablauf einer Ausschreibung: Von der Veröffentlichung bis zum Zuschlag
Submissionsprozess: Prüfung und Protokoll
Angebotsbewertung und Bieterauswahl