Was sind Nebenangebote? Nebenangebote ergänzen ein Hauptangebot und bieten alternative Lösungen oder Methoden zur Ausführung der geforderten Leistungen. Sie müssen immer in Verbindung mit dem Hauptangebot stehen und können nur berücksichtigt werden, wenn sie vom Auftraggeber zugelassen wurden. Anforderungen an Nebenangebote Deutliche Kennzeichnung und gesonderte Anlage Nebenangebote müssen deutlich gekennzeichnet und in einer gesonderten Anlage […]
Nebenangebote ergänzen ein Hauptangebot und bieten alternative Lösungen oder Methoden zur Ausführung der geforderten Leistungen. Sie müssen immer in Verbindung mit dem Hauptangebot stehen und können nur berücksichtigt werden, wenn sie vom Auftraggeber zugelassen wurden.
Deutliche Kennzeichnung und gesonderte Anlage
Nebenangebote müssen deutlich gekennzeichnet und in einer gesonderten Anlage angeboten werden. Bei Nichtbeachtung dieser Anforderungen kann das Angebot ausgeschlossen werden.
Angemessenheit der Preise
Die Preise der Nebenangebote müssen angemessen sein. Ein Auftrag darf nicht auf ein Angebot mit einem unangemessen hohen oder niedrigen Preis erteilt werden.
Qualitative und quantitative Gleichwertigkeit
Nebenangebote müssen die qualitative und quantitative Gleichwertigkeit mit der ausgeschriebenen Leistung erfüllen. Diese Gleichwertigkeit muss aus dem Nebenangebot selbst ersichtlich sein, ohne dass zusätzliche Unterlagen nachgereicht werden.
VOB/A und VHB-Bund
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) sowie das Vergabe- und Vertragshandbuch des Bundes (VHB-Bund) liefern die rechtlichen Grundlagen und spezifischen Regelungen für die Prüfung und Wertung von Nebenangeboten.
HOAI
Das Prüfen und Werten von Nebenangeboten gehört zu den Besonderen Leistungen im Rahmen der Bauplanung nach HOAI. Insbesondere in der Leistungsphase 6 – Mitwirkung bei der Vergabe – ist die Bewertung der Auswirkungen auf die abgestimmte Planung eine wichtige Aufgabe des Planers.
Beispiele für Nebenangebote
Ein Nebenangebot könnte beispielsweise eine alternative Methode zur Bauausführung oder den Einsatz anderer Materialien vorschlagen. Diese Vorschläge müssen jedoch die gleiche Leistung erbringen wie die im Hauptangebot beschriebenen Arbeiten.
Ein Nebenangebot ist ein alternativer Vorschlag zu einem Hauptangebot, der zusätzliche oder alternative Leistungen anbietet.
Nebenangebote werden auf ihre Angemessenheit, qualitative und quantitative Gleichwertigkeit sowie Einhaltung der formalen Anforderungen geprüft.
Nein, Nebenangebote sind nur zulässig, wenn sie vom Auftraggeber in den Vergabeunterlagen ausdrücklich zugelassen wurden.
Nebenangebote unterliegen den Regelungen der VOB/A.
Die Gleichwertigkeit muss aus dem Nebenangebot selbst ersichtlich sein und kann nicht durch Nachreichen weiterer Unterlagen hergestellt werden.