Technische Spezifikationen (TS)

Grundlagen der VOB/A Vertragsformen und Risiken: Einheitspreis bis Rahmenvertrag Technische Spezifikationen (TS) Öffentliche Auftraggeber: … müssen in ihren Ausschreibungsunterlagen genau angeben, welche technischen Spezifikationen, Zertifizierungen und Qualitätszeichen gefordert sind. Dies betrifft sowohl nationale Ausschreibungen als auch EU-weite Projekte. Die Einhaltung dieser Spezifikationen ist zwingend; Angebote, die diese erfüllen, können nicht zurückgewiesen werden. Abweichungen müssen klar […]

Grundlagen der VOB/A

Vertragsformen und Risiken: Einheitspreis bis Rahmenvertrag

Technische Spezifikationen (TS)

Öffentliche Auftraggeber:

… müssen in ihren Ausschreibungsunterlagen genau angeben, welche technischen Spezifikationen, Zertifizierungen und Qualitätszeichen gefordert sind. Dies betrifft sowohl nationale Ausschreibungen als auch EU-weite Projekte.

Die Einhaltung dieser Spezifikationen ist zwingend; Angebote, die diese erfüllen, können nicht zurückgewiesen werden. Abweichungen müssen klar im Angebot gekennzeichnet sein, und Bieter müssen die Äquivalenz ihrer Lösungen nachweisen.

Sie können sich auf Standards, europäische Zulassungen und technische Referenzen beziehen, die im “Anhang TS” der Abschnitte 1 bis 3, Teil A der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) festgelegt sind.

In der VOB/A wird geregelt, wann und unter welchen Bedingungen öffentliche Auftraggeber für Bauprojekte technische Spezifikationen, Testberichte, Zertifizierungen und Qualitätszeichen anfordern dürfen. Diese können:

  • Auf nationalen oder europäischen Normen basieren,
  • Europäische technische Zulassungen oder gemeinsame technische Spezifikationen beinhalten,
  • Internationale Normen oder andere technische Systeme umfassen, die von europäischen Normungsgremien entwickelt wurden,
  • Oder, falls solche Normen fehlen, nationale Standards und Zulassungen für Planung, Berechnung und Ausführung von Bauwerken sowie den Einsatz von Produkten beinhalten.

  • Gemeinsame technische Spezifikationen, die nach einem von den Mitgliedsstaaten anerkannten Verfahren erstellt und in der EU veröffentlicht wurden, sind besonders verbindlich.

  • Ein Angebot, das die vorgegebenen technischen Spezifikationen erfüllt, kann nicht abgelehnt werden.
  • Weicht ein Angebot davon ab, muss dies im Angebot klar gekennzeichnet sein.
  • Der Bieter muss auch die Gleichwertigkeit seiner alternativen Lösung nachweisen.
  • Umweltaspekte spielen eine zunehmend wichtige Rolle. Öffentliche Auftraggeber können Umweltzeichen in die technischen Spezifikationen aufnehmen, die leicht zugänglich und verständlich sind. So wird sichergestellt, dass alle Beteiligten die umweltbezogenen Anforderungen kennen und einhalten können.
  • Wenn Umwelteigenschaften vorgeschrieben sind, kann der Auftraggeber Umweltzeichen nutzen, die für alle Beteiligten klar und zugänglich sind.

Bei privaten Ausschreibungen:

… gibt es im Vergleich zu öffentlichen Ausschreibungen flexiblere Regeln für die Erstellung technischer Spezifikationen. Die Gestaltung dieser Spezifikationen ist größtenteils vom Auftraggeber selbst abhängig, da keine strengen gesetzlichen Vorgaben, wie sie in der VOB/A für öffentliche Ausschreibungen festgelegt sind, eingehalten werden müssen. Hier sind einige Schlüsselpunkte, die bei privaten Ausschreibungen bezüglich technischer Spezifikationen beachtet werden sollten:

  1. Vertragsfreiheit: Private Auftraggeber haben im Rahmen der gesetzlichen Grenzen und des Vertragsrechts wesentlich mehr Freiheiten bei der Gestaltung ihrer Ausschreibungen und der zugehörigen technischen Spezifikationen. Sie können selbst entscheiden, welche technischen Anforderungen und Standards einzuhalten sind.
  2. Individuelle Vereinbarungen: In privaten Verträgen können spezifische technische Spezifikationen frei verhandelt werden. Das bedeutet, dass Auftraggeber und Bieter spezielle Anforderungen und Kriterien direkt aushandeln können, die genau auf das jeweilige Projekt zugeschnitten sind.
  3. Branchenstandards und Normen: Obwohl keine gesetzliche Verpflichtung besteht, orientieren sich viele private Auftraggeber dennoch an nationalen und internationalen Standards und Normen, um die Qualität und Kompatibilität ihrer Projekte zu sichern. Dies dient auch der Risikominimierung und der Gewährleistung, dass Produkte und Dienstleistungen bestimmten Qualitätsstandards entsprechen.
  4. Transparenz und Klarheit: Auch bei privaten Ausschreibungen ist es wichtig, dass die technischen Spezifikationen klar und eindeutig formuliert sind. Dies hilft, Missverständnisse zu vermeiden und stellt sicher, dass alle Bieter genau wissen, was von ihnen erwartet wird.
  5. Wettbewerbsgleichheit: Obwohl nicht in dem Maße gesetzlich gefordert wie bei öffentlichen Ausschreibungen, sollten private Auftraggeber darauf achten, dass die Ausschreibungsprozesse fair und wettbewerbsneutral gestaltet sind, um die besten Angebote zu erhalten.
  6. Verwendung von Umweltstandards: Ähnlich wie bei öffentlichen Ausschreibungen können auch private Auftraggeber entscheiden, Umweltstandards und -zertifizierungen in ihre technischen Spezifikationen aufzunehmen, um Nachhaltigkeitsziele zu unterstützen.

In der Praxis bedeutet dies, dass private Auftraggeber relativ große Freiheiten genießen, wie sie ihre technischen Spezifikationen festlegen, solange sie dabei die allgemeinen Gesetze und die Fairness des Verfahrens beachten. Es empfiehlt sich, bei der Erstellung dieser Spezifikationen rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen korrekt formuliert und rechtlich durchsetzbar sind.

 

FAQ zum Thema

Technische Spezifikationen (TS) sind detaillierte Anforderungen, die ein Auftraggeber in seinen Ausschreibungsunterlagen festlegt, um die Qualität und Leistung der zu erbringenden Bauleistungen zu definieren. Dazu gehören Normen, Zertifizierungen, Umweltstandards und andere technische Anforderungen.

Ja, bei öffentlichen Ausschreibungen müssen technische Spezifikationen klar und genau angegeben werden. Diese Spezifikationen müssen eingehalten werden, und Angebote, die den Anforderungen entsprechen, dürfen nicht zurückgewiesen werden. Abweichungen müssen deutlich im Angebot gekennzeichnet sein, und die Gleichwertigkeit alternativer Lösungen muss nachgewiesen werden.

Öffentliche Auftraggeber können sich auf nationale und europäische Normen, europäische technische Zulassungen, internationale Normen oder andere technische Systeme beziehen, die von europäischen Normungsgremien entwickelt wurden. Wenn solche Normen fehlen, können auch nationale Standards und Zulassungen verwendet werden.

Umweltaspekte spielen eine zunehmend wichtige Rolle in öffentlichen Ausschreibungen. Auftraggeber können Umweltzeichen und -standards in die technischen Spezifikationen aufnehmen, um sicherzustellen, dass umweltbezogene Anforderungen eingehalten werden.

Private Auftraggeber haben wesentlich mehr Freiheiten bei der Gestaltung ihrer technischen Spezifikationen. Sie können selbst entscheiden, welche Anforderungen und Standards eingehalten werden müssen, und diese frei verhandeln, solange sie sich innerhalb der gesetzlichen Grenzen bewegen.

Obwohl es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, verwenden viele private Auftraggeber nationale und internationale Normen und Standards, um die Qualität und Kompatibilität ihrer Projekte zu sichern. Dies hilft, Risiken zu minimieren und sicherzustellen, dass Produkte und Dienstleistungen bestimmten Qualitätsstandards entsprechen.

Private Auftraggeber sollten technische Spezifikationen klar und eindeutig formulieren, um Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle Bieter genau wissen, was von ihnen erwartet wird. Dies trägt auch zu einer fairen und transparenten Ausschreibung bei.

Obwohl private Auftraggeber nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind, sollten sie dennoch darauf achten, ihre Ausschreibungsprozesse fair und wettbewerbsneutral zu gestalten, um die besten Angebote zu erhalten.

Ja, private Auftraggeber können sich entscheiden, Umweltstandards und -zertifizierungen in ihre technischen Spezifikationen aufzunehmen, um Nachhaltigkeitsziele zu unterstützen und ökologische Anforderungen zu erfüllen.

Es ist ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die technischen Spezifikationen korrekt formuliert und rechtlich durchsetzbar sind. Dies hilft, spätere rechtliche Probleme zu vermeiden und die Integrität des Ausschreibungsverfahrens zu sichern.

Weiterführende Links:

Grundlagen der VOB/A

Arten von Bauausschreibungen

VOB/A – Struktur und Schwellenwerte

VOB/A – Richtlinien für Bieter: Verantwortung und Risiko

VOB/A – Vertragsformen und Risiken: Einheitspreis bis Rahmenvertrag

  • Technische Spezifikationen (TS)

Ablauf einer Ausschreibung: Von der Veröffentlichung bis zum Zuschlag

Submissionsprozess: Prüfung und Protokoll

Angebotsbewertung und Bieterauswahl

Leistungsverzeichnis

Baubeschreibung

Nachträge im Bauvertrag

Urkalkulation eines Angebotes

Kalkulation von Wagnis und Gewinn

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