Grundlagen der VOB/A Urkalkulation Eine Urkalkulation ist ein detailliertes Kalkulationsdokument, das von einem Auftragnehmer während der Angebotserstellung für ein Bauprojekt erstellt wird. Sie bildet die Grundlage für die Festlegung der Preise in einem Bauvertrag, speziell wenn es sich um Einheitspreisverträge handelt. Die Urkalkulation ist von entscheidender Bedeutung, da sie bei später auftretenden Nachträgen oder Änderungen […]
Urkalkulation
Eine Urkalkulation ist ein detailliertes Kalkulationsdokument, das von einem Auftragnehmer während der Angebotserstellung für ein Bauprojekt erstellt wird. Sie bildet die Grundlage für die Festlegung der Preise in einem Bauvertrag, speziell wenn es sich um Einheitspreisverträge handelt. Die Urkalkulation ist von entscheidender Bedeutung, da sie bei später auftretenden Nachträgen oder Änderungen im Bauvertrag als Referenz dient, um die Angemessenheit neuer Preisforderungen zu überprüfen.
Inhalte einer Urkalkulation
Bedeutung der Urkalkulation
In der Praxis wird die Urkalkulation oft vertraulich behandelt und nicht standardmäßig an den Auftraggeber übermittelt, es sei denn, dies ist vertraglich so geregelt. Sie wird jedoch bei Streitigkeiten oder in detaillierten Vertragsprüfungen relevant, um die Angemessenheit und Plausibilität von Preisen und Nachforderungen zu beurteilen.
Eine Urkalkulation ist ein detailliertes Kalkulationsdokument, das von einem Auftragnehmer während der Angebotserstellung für ein Bauprojekt erstellt wird. Sie bildet die Grundlage für die Festlegung der Preise in einem Bauvertrag, insbesondere bei Einheitspreisverträgen.
Eine Urkalkulation umfasst folgende Hauptbestandteile:
• Einzelkosten der Teilleistungen: Detaillierte Aufstellung der direkt einem Bauprojekt zurechenbaren Kosten wie Material-, Arbeits-, Geräte- und Subunternehmerkosten.
• Gemeinkosten der Baustelle: Kosten, die nicht direkt einzelnen Bauabschnitten zugeordnet werden können, z.B. Baustelleneinrichtung, Transport, Bauleitung.
• Allgemeine Geschäftskosten: Unternehmenstragende Kosten wie Verwaltung, Mieten und Abschreibungen, die nicht spezifisch einem Projekt zugeordnet werden können.
• Wagnis und Gewinn: Ein Zuschlag für nicht anderweitig berücksichtigte Risiken sowie den geplanten Gewinn des Auftragnehmers.
Die Urkalkulation ist wichtig, weil sie eine transparente und nachvollziehbare Grundlage für die Preisbildung eines Angebots bietet. Sie dient außerdem als Referenz bei späteren Änderungen des Bauvertrags, um die Angemessenheit von Preisnachforderungen zu prüfen.
• Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Sie ermöglicht eine klare Darstellung der Kostenstrukturen, die in die Preisbildung einfließen.
• Grundlage für Nachtragskalkulation: Bei Änderungen im Leistungsumfang bietet sie eine Basis zur fairen Kostenbestimmung.
• Preisprüfung und Verhandlung: Sie dient zur Überprüfung und Verhandlung der Angebotspreise bei Ausschreibungen und Vertragsverhandlungen.
• Wirtschaftliche Bewertung: Sie hilft dem Auftragnehmer bei der wirtschaftlichen Bewertung und Steuerung des Projekts.
In der Praxis wird die Urkalkulation oft vertraulich behandelt und nicht standardmäßig an den Auftraggeber übermittelt. Eine Ausnahme besteht, wenn dies vertraglich so geregelt ist. Bei Streitigkeiten oder Vertragsprüfungen kann sie jedoch relevant werden.
Die Einzelkosten der Teilleistungen umfassen alle direkt einem Bauprojekt zurechenbaren Kosten wie Materialkosten, Kosten für Arbeitsleistungen, Gerätekosten und Kosten für Subunternehmer. Sie werden detailliert aufgeschlüsselt, um die Einheitspreise für verschiedene Teilleistungen zu bestimmen.
Gemeinkosten der Baustelle sind Kosten, die nicht direkt einzelnen Bauabschnitten zugeordnet werden können. Dazu gehören beispielsweise die Einrichtung und Vorhaltung der Baustelle, Transportkosten, Bauleitung und Sicherheitsmaßnahmen.
‚Wagnis und Gewinn‘ ist ein Zuschlag in der Urkalkulation, der Risiken abdeckt, die nicht anderweitig berücksichtigt wurden, sowie den Gewinn, den der Auftragnehmer zu erzielen plant.
Die Urkalkulation enthält detaillierte Informationen über die Kostenstruktur des Auftragnehmers und wird daher oft als vertrauliches Dokument betrachtet. Sie wird normalerweise nicht an den Auftraggeber weitergegeben, es sei denn, dies ist vertraglich vereinbart.
Bei Nachträgen oder Änderungen im Bauvertrag dient die Urkalkulation als Referenz, um die Angemessenheit neuer Preisforderungen zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Nachträge fair und angemessen berechnet werden.
VOB/A – Struktur und Schwellenwerte
VOB/A – Richtlinien für Bieter: Verantwortung und Risiko
VOB/A – Vertragsformen und Risiken: Einheitspreis bis Rahmenvertrag
Ablauf einer Ausschreibung: Von der Veröffentlichung bis zum Zuschlag
Submissionsprozess: Prüfung und Protokoll
Angebotsbewertung und Bieterauswahl
Urkalkulation eines Angebotes