Grundlagen der VOB/A Leistungsverzeichnis VOB/C DIN18299 – Regeln für das Aufstellen einer Leistungsbeschreibung Die VOB/C (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C) enthält allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen. DIN 18299 ist dabei der Teil, der allgemeine Regeln für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen vorgibt. Diese Regeln sind essenziell, um klare und rechtsverbindliche Ausschreibungen zu gewährleisten. […]
Leistungsverzeichnis
VOB/C DIN18299 – Regeln für das Aufstellen einer Leistungsbeschreibung
Die VOB/C (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C) enthält allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen. DIN 18299 ist dabei der Teil, der allgemeine Regeln für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen vorgibt. Diese Regeln sind essenziell, um klare und rechtsverbindliche Ausschreibungen zu gewährleisten.
Hier sind die wesentlichen Inhalte der DIN 18299, die für das Aufstellen einer Leistungsbeschreibung wichtig sind:
Allgemeine Grundsätze:
Die Leistungsbeschreibung muss so formuliert sein, dass alle erforderlichen Leistungen eindeutig beschrieben werden. Es sollen keine wesentlichen Details fehlen, die die Kalkulation und Ausführung der Leistung beeinflussen könnten.
Unbestimmte oder unklare Angaben müssen vermieden werden. Alle notwendigen technischen Spezifikationen, Maße, Materialien und Arbeitsmethoden sollten klar definiert sein.
Leistungspositionen:
Es wird zwischen Hauptleistungen und Nebenleistungen unterschieden. Hauptleistungen sind die wesentlichen Tätigkeiten, die für die Fertigstellung des Bauwerks erforderlich sind, während Nebenleistungen ergänzende oder unterstützende Arbeiten sind.
Jede Position in der Leistungsbeschreibung muss detailliert beschrieben werden, damit der Bieter die Kosten genau kalkulieren kann.
Leistungsbeschreibung:
Es müssen alle Einzelleistungen beschrieben werden, die für die Erfüllung des Bauvorhabens notwendig sind. Dies umfasst auch vorbereitende und abschließende Tätigkeiten.
Besondere Bedingungen, wie zum Beispiel Zugangswege, Platzverhältnisse oder Umweltschutzmaßnahmen, die für die Ausführung der Arbeiten relevant sind, müssen ebenfalls berücksichtigt und beschrieben werden.
Abrechnungseinheiten:
Die Abrechnungseinheiten (wie m², m³, Stück etc.) müssen klar definiert sein und den üblichen Standards entsprechen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Die Leistungen sind so zu gliedern, dass sie nach diesen Einheiten einfach abgerechnet werden können.
Besondere Vertragsbedingungen:
Besondere Anforderungen, die von den allgemeinen Vertragsbedingungen abweichen, müssen in der Leistungsbeschreibung gesondert festgehalten werden. Das betrifft zum Beispiel erhöhte Anforderungen an die Qualität oder zusätzliche Prüfungen.
Technische Normen und Vorschriften:
Es müssen alle relevanten technischen Normen und Vorschriften, die für die Ausführung der Bauarbeiten relevant sind, in der Leistungsbeschreibung angegeben werden.
Bei der Beschreibung der Leistungen sollten die entsprechenden DIN-Normen berücksichtigt und korrekt angewendet werden.
Die DIN 18299 ist ein Teil der VOB/C und enthält allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen. Sie gibt spezifische Regeln vor, wie eine Leistungsbeschreibung im Bauwesen klar, eindeutig und umfassend formuliert werden soll.
Die DIN 18299 sorgt dafür, dass Leistungsbeschreibungen so detailliert und klar sind, dass sie eine Kalkulation und Durchführung der Bauleistungen ermöglichen. Sie verhindert Missverständnisse und sorgt für Transparenz zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
Eine Leistungsbeschreibung muss alle notwendigen technischen Spezifikationen, Maße, Materialien und Arbeitsmethoden enthalten. Auch besondere Bedingungen, wie Zugangswege oder Umweltvorgaben, müssen berücksichtigt werden.
Leistungen werden in Hauptleistungen (wesentliche Arbeiten) und Nebenleistungen (unterstützende Tätigkeiten) unterteilt. Jede Position muss so detailliert beschrieben sein, dass eine genaue Kalkulation möglich ist.
Die Abrechnungseinheiten wie m², m³, Stück etc. müssen klar definiert und den üblichen Standards entsprechen, um eine einfache und transparente Abrechnung zu gewährleisten.
Besondere Vertragsbedingungen sind zusätzliche Anforderungen oder Abweichungen von den allgemeinen Vertragsbedingungen, wie z.B. erhöhte Qualitätsanforderungen oder spezielle Prüfungen, die gesondert in der Leistungsbeschreibung festgehalten werden müssen.
Es müssen alle relevanten technischen Normen und Vorschriften, insbesondere die entsprechenden DIN-Normen, korrekt in der Leistungsbeschreibung berücksichtigt und angewendet werden.
Eine ungenaue oder unvollständige Leistungsbeschreibung kann zu Missverständnissen, Nachträgen, Verzögerungen und Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien führen. Dies kann auch die Kosten und die Qualität des Bauvorhabens negativ beeinflussen.
In der Regel ist der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Planer oder Architekt für die Erstellung der Leistungsbeschreibung verantwortlich. Diese muss den Anforderungen der DIN 18299 entsprechen, um eine rechtssichere Vergabe der Bauleistungen zu ermöglichen.
Änderungen an der Leistungsbeschreibung sind grundsätzlich möglich, müssen aber vertraglich klar geregelt werden, um Missverständnisse und zusätzliche Kosten zu vermeiden. Es sollten möglichst genaue Angaben gemacht werden, um Änderungen im Nachhinein zu minimieren.
VOB/A – Struktur und Schwellenwerte
VOB/A – Richtlinien für Bieter: Verantwortung und Risiko
VOB/A – Vertragsformen und Risiken: Einheitspreis bis Rahmenvertrag
Ablauf einer Ausschreibung: Von der Veröffentlichung bis zum Zuschlag
Submissionsprozess: Prüfung und Protokoll
Angebotsbewertung und Bieterauswahl