Was ist eine Zulageposition? Zulagepositionen sind ergänzende Positionen in einem Leistungsverzeichnis, die für besondere Erschwernisse oder Anforderungen ausgeschrieben werden, die über die normale Leistung hinausgehen. Diese Positionen erfordern einen eigenständigen Einheitspreis (EP) und sind wie Normalpositionen zu kalkulieren. Erfordernis von Zulagepositionen Das Erfordernis für Zulagepositionen ergibt sich oft aus den Besonderen Leistungen, die in den […]
Zulagepositionen sind ergänzende Positionen in einem Leistungsverzeichnis, die für besondere Erschwernisse oder Anforderungen ausgeschrieben werden, die über die normale Leistung hinausgehen. Diese Positionen erfordern einen eigenständigen Einheitspreis (EP) und sind wie Normalpositionen zu kalkulieren.
Das Erfordernis für Zulagepositionen ergibt sich oft aus den Besonderen Leistungen, die in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) bzw. den DIN-Vorschriften in der VOB Teil C aufgeführt sind. Diese zusätzlichen Anforderungen können verschiedene Bereiche betreffen, wie z.B.:
Diese zusätzlichen Leistungen erfordern spezifische Kalkulationen und eigenständige Einheitspreise, um die erhöhten Anforderungen und Erschwernisse angemessen abzudecken.
Einzelkosten der Teilleistungen (EKT)
Zunächst werden die Einzelkosten der Teilleistungen ermittelt. Diese umfassen die direkten Kosten für Material, Arbeitskraft und sonstige direkte Aufwendungen.
Gemeinkosten
Die Gemeinkosten werden anteilig auf die Zulagepositionen umgelegt. Diese umfassen indirekte Kosten, die nicht direkt der Leistung zugeordnet werden können.
Wagnis und Gewinn (W & G)
Zusätzlich werden Anteile für Wagnis und Gewinn auf die Einzelkosten und Gemeinkosten kalkuliert. Dies stellt sicher, dass die Kalkulation auch unter Berücksichtigung von Unsicherheiten und wirtschaftlichen Anforderungen tragfähig ist.
Beispielkalkulation
Kostenart
Betrag in €
Einzelkosten der Teilleistung (EKT)
40,00
Gemeinkosten (z.B. 20% von EKT)
8,00
Wagnis und Gewinn (z.B. 10% von EKT und GK)
4,80
Einheitspreis
52,80
Zulässigkeit von Zulagepositionen
Die Vergabekammer Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 10. August 2015 (Az.: 3 VK LSA 54/15) entschieden, dass Zulagepositionen vergaberechtlich zulässig sind, wenn sie unter bestimmten Voraussetzungen eine zusätzliche Vergütung zu einer Grundposition vorsehen. Dies ist beispielsweise bei Erschwernissen wie Bodenklassen oder Grundwasser der Fall.
Einbeziehung in die Angebotswertung
In den Vergabeunterlagen sollte bereits festgelegt werden, ob und inwieweit Zulagepositionen in die Angebotswertung einbezogen werden. Dies gewährleistet Transparenz und Fairness im Bewertungsprozess.
Praktische Anwendung
Beispiel für eine Zulageposition im LV
Ordnungszahl (Pos-Nr.)
Einheitspreis (EUR)
Gesamtbetrag (EUR)
02.0010
Grundposition
70,000 m³ STLB-Bau 10/2010 012
02.0020
Zulageposition für erhöhte Ebenheit
70,000 m³
Maßnahmen zur Erfüllung erhöhter Anforderungen an die Ebenheit der Maßhaltigkeit nach DIN 18330 Tz. 4.2.2
In diesem Beispiel stellt die Zulageposition eine zusätzliche Vergütung für erhöhte Anforderungen an die Ebenheit der Mauerwerksarbeiten dar.
Integration in die Kalkulation
Die Kalkulation der Zulageposition erfolgt separat von der Grundposition, wobei die spezifischen Anforderungen und Erschwernisse berücksichtigt werden. Dies stellt sicher, dass die zusätzlichen Kosten angemessen gedeckt sind und die Leistung fair bewertet wird.
Eine Zulageposition ist eine ergänzende Position in einem Leistungsverzeichnis, die für besondere Erschwernisse oder Anforderungen ausgeschrieben wird und einen eigenständigen Einheitspreis erfordert.
Zulagepositionen werden durch die Ermittlung der Einzelkosten der Teilleistungen, die Umlage der Gemeinkosten und die Zurechnung von Wagnis und Gewinn kalkuliert.
Ja, Zulagepositionen sind vergaberechtlich zulässig, sofern sie in den Vergabeunterlagen geregelt sind. Bedarfs- und Alternativpositionen hingegen sind bei öffentlichen Bauaufträgen grundsätzlich unzulässig.
In den Vergabeunterlagen sollte festgelegt werden, ob und inwieweit Zulagepositionen in die Angebotswertung einbezogen werden, um Transparenz und Fairness zu gewährleisten.
Die rechtlichen Grundlagen für Zulagepositionen ergeben sich aus den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV), den DIN-Vorschriften in der VOB Teil C und den Entscheidungen der Vergabekammern.
Zulagepositionen ergänzen Normalpositionen und decken spezielle Erschwernisse oder zusätzliche Anforderungen ab, die über die normale Leistung hinausgehen.